Der Ortsverein Schwabing.Alte Heide kann nachvollziehen, dass von Seiten der Stadt die positiven Aspekte der Verabredung zwischen Stadt und Land in den Vordergrund gestellt werden. Das Ende der langjährigen und mühseligen Debatte über den möglichen Standort eines neuen Konzertsaals, die Aussicht auf eine substantielle finanzielle Beteiligung des Freistaats an den Kosten des Umbaus, die Chance, bald die Gesamtsanierung des Gasteig in Angriff nehmen zu können.
Andererseits sehen wir mit großer Sorge die Folgen dieser Einigung, die die Stadt in ihrem Kulturleben langfristig belasten werden.
Wir wollen hier nur drei Konsequenzen hervorheben, die wir als besonders gravierend ansehen:
Der jahrelange Ausfall der Philharmonie bringt für die Orchester dieser Stadt und für die freien Veranstalter große Raumnot. Das Ansehen Münchens als international anerkannter Musikstadt, aber auch die Glaubwürdigkeit der Kulturpolitik unserer Partei werden langfristig beschädigt.
Die kulturellen Institute im Gasteig – Musikhochschule, Volkshochschule und Stadtbibliothek – werden über Jahre durch den Lärm einer Großbaustelle empfindlich gestört und verlieren dringend benötigte Räume.
Das Konzept einer Doppelbelegung des neuen Saales wird genauso wenig wie in der Vergangenheit aufgehen, unabhängige Studien haben dies längst nachgewiesen. Der Dauerstreit zwischen den beiden großen Orchestern ist vorprogrammiert.
All dies ist schädlich für die Stadt und ihre Bürger. Die eingangs erwähnten Vorteile wiegen die Nachteile nach unserer Überzeugung bei weitem nicht auf.
Wir halten es deshalb für unverzichtbar, die getroffene Abrede nur als vorläufige Orientierung zu verstehen. Sie muss durch unabhängige Untersuchungen ergebnisoffen überprüft werden. Wir halten es für unabdingbar, vor einer endgültigen Entscheidung durch die Parlamente eine gründliche Studie zu beauftragen, die das Vorhaben planerisch, technisch und organisatorisch untersucht. Erst so können Kostenprognosen und Bauzeitperspektiven sowie realistische Nutzungsszenarien während der Bauzeit vorgelegt werden, die dann als Entscheidungsgrundlage dienen.
Unser Fazit aus allem ist: Eine Festlegung auf die verabredete Variante einer Gasteigertüchtigung wäre zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht und verantwortungslos. Eine Entscheidung darf erst erfolgen, nachdem eine konkrete Untersuchung die Machbarkeit und den Nutzen nachgewiesen hat.