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Politische Willensbildung bei der SPD

Wie funktioniert die politische Willensbildung in der SPD?

Jedes Parteimitglied hat das Recht, politische Anträge zu stellen. Findet ein Antrag eine Mehrheit, so gilt er als beschlossen und wird an den oder die Adressaten weitergeleitet. Adressat kann zum Beispiel ein Mandatsträger sein, der um eine bestimmte Aktion gebeten wird, oder ein übergeordnetes Parteigremium wie etwa ein Parteitag oder eine Programmkommission. Der Adressat ist angehalten, sich mit dem Antrag zu befassen und zu entscheiden, ob ihm entsprochen wird oder nicht.

Parteimitglieder können sich darüber hinaus als Delegierte zu Parteitagen wählen lassen und dann dort selbst für ihr Anliegen werben und über Anträge mitentscheiden.

Analog zu diesem Verfahren kann auch jedes Parteigremium selbst Anträge formulieren und bei mehrheitlicher Zustimmung an andere Adressaten richten.

Neben dieser Willensbildung von unten nach oben gibt es aber auch eine Willensbildung von oben nach unten. So steht es z.B. dem jeweiligen Parteivorstand auf verschiedenen Organisationsebenen frei, für seinen Bereich eine politische Linie vorzugeben.